Prüfung von Leitern und Tritten
Die Betriebssicherheitsverordnung, die DGUV Inf. 208-016 und die DGUV Inf. 201-011 verlangen, dass Sie als Nutzer und Besitzer dafür zu sorgen haben, dass Ihre Arbeitsmittel Leitern, Tritte und Fahrgerüste, jährlich durch eine zur Prüfung befähigten Person geprüft werden müssen. Diese Prüfung führen wir gerne für Sie durch und tragen damit zum erhalt der Arbeitssicherheit bei Ihnen im Betrieb bei.