Skip to content

Regalinspektion

REGALINSPEKTION NACH DIN EN 15635

Wir sind ein Hersteller unabhängiger Fachbetrieb für die Inspektion von Lagereinrichtungen nach DIN EN 15635. (bundesweit - in ganz Deutschland)

Dank langjähriger Branchenkenntnisse im Bereich der Lagertechnik verfügen wir über eine hohe Fachkompetenz und sind hinsichtlich der neuen EU-Richtlinien entsprechend geschult.

Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen der Prüfpflicht. Sorgen Sie für die Sicherheit in Ihrem Lager und vor allem für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter!

Als geprüfter Regalinspekteur sind wir autorisiert, entsprechende Kontrollen durchzuführen. Sie erhalten von uns Unterstützung dabei, die Arbeitsschutzbestimmungen in Ihrem Sinne einzuhalten, um die Sicherheit zu erhöhen und Personen- und Sachschäden zu verhindern.

Die Regalinspektion erfolgt bei laufendem Betrieb. Dabei führen wir Sichtkontrollen vom Boden aus durch, inspizieren u. a. ob die Schutzmaßnahmen, die Regalbauteile und die Beladung den Vorschriften entsprechen.

Die Inspektion wird anhand eines Inspektionsprotokolls systematisch durchgeführt. Abschließend werden die Ergebnisse für Sie zusammengestellt und besprochen. Sehr gerne organisieren wir im Anschluss auch den Austausch der beschädigten Regalteile für Sie.

Um die regelmäßigen / wöchentlichen Sichtprüfungen durchführen zu können, sollten Ihre Mitarbeiter entsprechend geschult sein.

Im Zuge der Regalinspektion bieten wir Ihnen gerne die Schulung Ihrer Lagersicherheitsfachkräfte an.

Prüfpflicht - Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen

Nach allgemeiner Auffassung sind Regale Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV gilt für die Bereitstellung von Regalen durch den Arbeitgeber, sowie für die Nutzung von Regalen durch die Beschäftigten.

Paragraph 10 der BetrSichV verlangt regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen. Nach §3 sind für Regale – Art, Umfang und Fristen erforderlicher Kontrollen zu ermitteln.

Bereits seit dem Jahr 1988 besteht durch die Regelung der Berufsgenossenschaft die Verpflichtung: „…Mängel an Lagereinrichtungen, durch die Versicherte gefährdet werden können, … unverzüglich und sachgerecht zu beheben.“

In der alten Version, der ZH 1/428 sowie in der neuen Ausgabe der

BGR 234 wurde nicht spezifiziert, wann ein Mangel vorhanden ist . Auf europäischer Ebene wurden jedoch die fehlenden Erläuterungen für die Schadensbeurteilung bei Regalen über mehrere Jahre erarbeitet. Mit Hilfe von Prüfinstituten, Universitäten und Regalherstellern aus ganz Europa entstand die neue EU-Norm DIN EN 15635, in der Umfang, sowie Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen geregelt werden.

(August 2009 im Beuth-Verlag erschienen: DIN EN 15635)

Die Regelung der Norm DIN EN 15635 sieht vor:

  • Mindestens alle 12 Monate eine Inspektion durch eine fachkundige Person (Regalinspekteur)
  • Anfertigung eines schriftlichen Berichts mit Aufbewahrungspflicht
  • Regelmäßige Kontrollen durch einen Sicherheitsbeauftragten
  • Sofortige Meldung eines Schadens an den Sicherheitsbeauftragten
  • Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden
  • Einführung eines Schadenskontrollverfahrens

Diese Regale sind Prüfpflichtig

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Durchlaufregale
  • Mehrgeschoßanlagen

Verantwortung - Für die Einhaltung dieser Norm ist der Arbeitgeber und Betreiber verantwortlich!

Die Betriebssicherheitsverordnung (seit 1988)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.

  • 10 – Prüfung der Arbeitsmittel

Abs. 1

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach der Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden. Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel zu überzeugen. Die Prüfung darf nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden.

Abs. 2 

Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach §3 Abs.3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigten Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen. Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel einer außerordentlichen Überprüfung durch hierzu befähigte Personen unverzüglich zu unterziehen, wenn außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die schädigende Auswirkungen auf die Sicherheit des Arbeitsmittels haben können.

Außergewöhnliche Ereignisse im Sinne des Satzes 2 können insbesondere Unfälle, Veränderungen an den Arbeitsmitteln, längere Zeiträume der Nichtbenutzung der Arbeitsmittel oder Naturereignisse sein. Die Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 sind mit dem Ziel durchzuführen, Schäden rechtzeitig zu entdecken und zu beheben sowie die Einhaltung des sicheren Betriebs zu gewährleisten.

Abs. 3

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nach Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit der Arbeitsmittel beeinträchtigen können, durch befähigte Personen auf ihren sicheren Betrieb geprüft werden.

Abs. 4

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Prüfungen auch den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung nach §3 genügen.

REMONDI Messwerkzeug

Mit unserem „Schlüssel zum sicheren Lager“ können Sie ganz einfach alle in der DIN EN 15635 beschriebenen Toleranzwerte nachmessen.

Dieser einzigartige, 9 cm lange Schlüssel findet problemlos an Ihrem Schlüsselbund Platz, und ist so jederzeit schnell griffbereit.

Sollten Sie einmal einen Flaschenöffner benötigen – auch hier hilft Ihnen unser Schlüssel, mit seiner Aussparung im unteren Teil können Sie ganz leicht jede handelsübliche Flasche mit Kronkorken öffnen.

INFO Broschüre zu Regalinspektion nach DIN EN 15635

Download PDF Info-Broschüre

Download
An den Anfang scrollen